Die Zahl der in Deutschland mit dem Corona-Virus Infizierten ist nach wie vor deutlich am steigen und hat inzwischen die Zahl von rund 33.000 Infizierten erreicht. Auch die Zahl der Todesopfer ist bei rund 150 Personen angelangt. Die Zahl der Infizierten im Zollernalbkreis hat sich am vergangenen Wochenende verdoppelt!
Umso wichtiger ist es, dass die weitere Verbreitung des Virus mit einem konsequenten „Social Distancing“ versucht wird einzudämmen. Auch die Landesregierung versucht mit neuen Verboten seit Montag eine weitere Verbreitung zu begrenzen. Die konkreten neuen Regelungen sind folgende:
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen ist inakzeptabel und Verstöße gegen diese Kontakt-Beschränkungen werden von Ordnungsbehörden bestraft.
- Sämtliche Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen ist erlaubt.
- Friseure, Kosmetikstudios und andere Betriebe der Körperpflege bleiben ebenfalls geschlossen.
- Diese Verordnung gilt zunächst für zwei Wochen.
Hilfe für Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen in der Corona-Zeit: Der Notfall-KiZ
Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen.
Hier geht es zum Notfall-KiZ.
Bei Problemen oder Konflikten: