Letzte Woche wurde die Verlängerung des Lockdowns bis einschließlich 31. Januar beschlossen. Hierzu ergeben sich aktuell folgende Regelungen:
- private Treffen nur mit Angehörigen eines Haushaltes und zusätzlich einer Person, die nicht zu dem Haushalt gehört (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
- Kitas und Grundschulen bleiben geschlossen, eine Öffnung ist je nach Pandemiegeschehen eventuell ab 18. Januar möglich
- Fernunterricht in allen weiterführenden Schulen; Sonderregelungen sind für Abschlussklassen möglich
- Notbetreuungen werden eingerichtet
- zwischen 20 Uhr und 5 Uhr darf das Haus oder die Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen werden; auch tagsüber sollte man sich nur wenn notwendig im öffentlichen Raum aufhalten
- gesundheitliche Fürsorgepflicht gegenüber der Arbeitnehmer von Seiten des Arbeitgebers (Home-Office, Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, etc.)
- auf private Reisen und touristische Ausflüge sollte verzichtet werden
- Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet
- Speisen dürfen abgeholt oder geliefert werden
- Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind nicht erlaubt, ebenso bleiben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen
- medizinisch notwendige Dienstleistungen dürfen geöffnet haben
- Sport im Freien und tagsüber ist erlaubt mit Angehörigen des eigenen Haushalkts und einer weiteren Person
Aus den aktuell geltenden Regelungen ergibt sich eine Schließung unserer Jugendtreffs bis mindestens 31. Januar.
Eine detaillierte Übersicht kann hier eingesehen werden.